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rechtlich

Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG

SEGE Sicherheitsfenster GmbH & Co. KG
Schützenbühlstraße 83
70435 Stuttgart

Handelsregister: HRA 262088
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart

Vertreten durch:
SEGE Verwaltungs GmbH
Schützenbühlstraße 83
70435 Stuttgart

Diese vertreten durch:
Jürgen Seyffert
Klaus Seyffert

Handelsregister: HRB 264516
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart

Kontakt

Telefon: 0711/5109 838-0
Telefax: 0711 5109 838-18
E-Mail: info@sege.de

Redaktionell verantwortlich

Jürgen Seyffert

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der
SEGE® -Sicherheitsfenster GmbH & Co.KG

A. Lieferbedingungen

1. Abschluss
1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen unsere Leistungen ausschließlich unserer nachstehenden
Bedingungen. Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware gelten unsere Bedingungen als angenommen. Abweichungen von unseren
Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.2 Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Lieferungsmöglichkeit freibleibend. Der
Abschluss erfolgt zu unseren am Tage der Lieferung gültigen Preisen.
1.3 Die Annahme eines Auftrages kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
1.4 Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minder-Fertigung von 10 % vor.

2. Versand und Gebührenübergang
2.1 Der Versand erfolgt ab Werk für Rechnung und Gefahr des Bestellers. Letzteres auch dann, wenn wir
aufgrund besonderer Vereinbarungen die Versandkosten übernehmen
2.2 Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Bei Warenlieferung in Bahn- oder
Speditionsbehältern müssen die Behälter 48 Stunden nach Eingang an den Anlieferungsspediteur
zurückgegeben werden. Verzögerungsgebühren, die durch den Absender der Leerbehälter verursacht
werden, gehen zu seinen Lasten

3. Ausführen der Lieferung
3.1 Die angegebenen Lieferzeiten gelten nur annähernd. Sie werden nach bestem Bemühen eingehalten.
3.2 Für Lieferungsverzögerungen ohne uns nachzuweisendes eigenes Verschulden, ist jede Haftung
ausgeschlossen. Ein Verschulden liegt vor, wenn unvorhergesehene Verzögerungen im Eingang der
Werkstoffe oder in der Fertigung die Liefer-Verzögerung verursacht haben, ebenso bei höherer Gewalt.
Im Falle nachgewiesen schuldhafter Lieferverzögerung ist der Besteller nach Ablauf einer schriftlich zu
setzenden angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
3.3 Abrufaufträge können nur im Rahmen der Herstellungsmöglichkeiten zur Ausführung gelangen.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer alle
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo,
bezahlt hat.
4.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeitet
oder weiterveräußert werden. Bei Verarbeitung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die durch die
Verarbeitung entstehenden neuen Fabrikate, bei Verbindung oder Vermischung mit nicht uns gehörenden
Materialien erwerben wir Miteigentum, im Verhältnis des Wertes unseres Materialienanteils im Zeitpunkt
der Verarbeitung.
4.3 Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in dem
Betrage an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware, bei Miteigentum dem Wert des Anteils, entspricht.
Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist unser Fakturenwert zuzüglich eines
Sicherungsaufschlages von 20 %.

5. Schlechterfüllung durch den Käufer
5.1 Ergeben Auskünfte oder andere Umstände einer Gefährdung unserer vertraglichen Ansprüche, so sind
wir berechtigt, Vorauszahlungen oder eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen.
5.2 Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrage mit uns nicht, so sind wir berechtigt, nach
Fristsetzung ohne Nachweis des entsprechenden Schadens, Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe
von 20 % des vereinbarten Preises zu verlangen.

A. Zahlungsbedingungen

6. Fälligkeit
Die Rechnungen sind am 30. Tage nach dem Rechnungsdatum fällig

7. Zahlung
2.1 Bei Vorauszahlung, Nachnahme oder Barzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
gewähren wir 2 % Skonto. Alle anderen Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum
rein netto zahlbar.
2.2 Skonto wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren
Lieferungen restlos erfüllt sind.
2.3 Sämtliche Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten, sodann auf die jeweils älteren
Forderungen verrechnet.

8. Wechsel und Schecks
Im Falle der Annahme von Wechsel und Schecks werden entstehende Diskontspesen berechnet und sofort
fällig. Die Zahlung des Rechnungsbetrages gilt erst mit der Einlösung des Papiers als erfolgt.

9. Vorzugsfolgen
4.1 Bei Überschreitung des Fälligkeitstermins werden Verzugszinsen in Höhe des üblichen
Bankbruttozinssatzes für Kredite, mindestens 3 % über Bundesbankdiskont, berechnet.
4.2 Bei Überfälligkeit eines Rechnungsbetrages oder bei nicht ordnungsgemäßer Einlösung eines Papiers
werden sofort sämtliche weiteren Forderungen fällig, einschließlich aller bestehenden Scheck- oder
Wechselforderungen.

10. Aufrechnung und Zurückhaltung
Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung seitens des Käufers wegen irgendwelcher
Gegenansprüche ist nicht statthaft.

B. Gewährleistung

11. Beanstandungen bei erkennbaren Mängeln werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von einer
Woche nach Empfang der Ware schriftlich bei uns geltend gemacht worden sind. Die Rüge offener
Mängel ist ausgeschlossen, sobald die Ware in Bearbeitung genommen worden ist.

12. Ansprüche hinsichtlich verdeckter Mängel verjähren innerhalb von 60 Tagen nach Auslieferung der
Ware. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn zugleich der Nachweis sachgemäßer Lagerung
geführt wird und noch keine Bearbeitung stattgefunden hat.

13. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn es sich um eine urheberrechtliche Minderung des Wertes
oder der Tauglichkeit der gelieferten Ware handelt, wenn der fällige Kaufpreis noch nicht bezahlt ist oder
wenn es sich um Sonderposten handelt.

14. Im Falle begründeter Mängelrüge haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Ersatzlieferung, zur
Rücknahme der Ware gegen Gutschrift oder zur Nachbesserung.

15. Andere Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen

C. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile das Amtsgericht Stuttgart.